Los Angeles / Zürich — 24. Februar 2011 — RPost UK Ltd., eine auf die sichere E-Mail Kommunikation spezialisierte Tochtergesellschaft der US-RPost Gruppe hat rechtliche Schritte gegen die Schweizerische Post und weitere Gesellschaften beim Handelsgericht Zürich anhängig gemacht. Beantragt wurde ein vorsorgliches Verbot des weiteren Anbietens der sog. IncaMail Technologie und damit verbundener Dienstleistungen durch die Schweizerische Post.
Nach Auffassung von RPost verletzen die Angebote der Schweizerischen Post nach heutigem Kenntnisstand die europäischen Patente EP 1 476 995 und EP 760 565 von RPost.
RPost’s wichtigstes Produkt “Registered Email” stellt Nutzern eine Technologie zur Verfügung mit der rechtlich verbindlich behördliche, gerichtliche und andere Dokumente elektronisch “per Einschreiben” verschickt und der Versand, Inhalt und Empfang zeitlich belegt werden können.
US Behörden nutzen diese Technologie bereits seit 2003. Seit 2004 bietet RPost die Technologie auch in der Schweiz an.
Der Auseinandersetzung in der Schweiz ging bereits ein Rechtsstreit zwischen RPost und der Schweizerischen Post in den USA voraus. RPost klagte die Schweizerische Post 2010 wegen Patentverletzung in den USA ein, weil die Schweizerische Post die entsprechenden US-Patente verletzte. Der Inhalt des zwischen den Parteien daraufhin geschlossenen Vergleichs ist vertraulich. Nach Auffassung von RPost verletzt die Schweizerische Post auch die für die USA erzielte, vertragliche Einigung, weshalb sich RPost gezwungen sah, gleichzeitig ein erneutes Gerichtsverfahren in den USA einzuleiten.
RPost hat beträchtliche Investitionen in die Entwicklung und den Aufbau der patentgeschützten Technologie investiert und ist entschlossen, die auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüften US-amerikanischen und europäischen Patente gegen Verletzer zu verteidigen und durchzusetzen. RPost wird deshalb nicht tolerieren, wenn andere Unternehmen von der kostspielig entwickelten und patentierten Technologie profitieren und auf diese Weise RPost wirtschaftlich benachteiligen und schädigen. Auch für halbstaatliche Unternehmen gilt es, fremde Patentrechte zu respektieren oder eine eigene Technologie zu entwickeln.
Gemäss dem eingeleiteten Verfahren verletzen die Schweizerische Post, deren Gesellschaften Swiss Sign AG und Swiss Post Solutions AG sowie die Totemo AG die erwähnten europäischen Patente von RPost.
Allfällige Rückfragen sind gegebenenfalls direkt zu richten an:
RPost UK Ltd.
Mr. David Wood, VP Marketing
Tel. USA +1-310-342-0088
e-mail: DW@rsign.com
www.rpost.com
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